Verkehrszeichenpläne nach RSA 21

Klare Planung für Ihre konkrete Verkehrssituation.

Wir erstellen individuelle Verkehrszeichenpläne für Baustellen und temporäre Verkehrsführungen in ganz Deutschland – fachlich nachvollziehbar, übersichtlich dargestellt und für die behördliche Abstimmung vorbereitet.

Ausschnitt eines von Sign City ausgearbeiteten Verkehrszeichenplans
Projektspezifisch geplant statt nur einen Standardfall zu übernehmen.
bei vollständigen Projektdaten
Weniger als 48 Stunden
digitale Planerstellung
Deutschlandweit
operativ in Norddeutschland
Planung plus Umsetzung

Mehr als eine Zeichnung

Ein Plan, den alle Beteiligten verstehen.

Ein guter Verkehrszeichenplan verbindet Regelwerk, örtliche Gegebenheiten und Bauablauf. Dadurch entsteht eine belastbare Grundlage für Behörde, Bauleitung und Umsetzungsteam.

Projektunterlagen prüfen lassen
01

Örtliche Situation

Arbeitsstelle, Fahrbahnen, Geh- und Radwege sowie relevante Zufahrten.

02

Verkehrsführung

Nachvollziehbare Führung aller betroffenen Verkehrsarten.

03

Beschilderung

Verkehrszeichen, Zusatzzeichen, Absperrgeräte und vorgesehene Abstände.

04

Bauphasen

Auf Wunsch getrennte Darstellungen für wechselnde Projekt- und Verkehrsphasen.

05

Projektangaben

Eindeutige Zuordnung durch Ort, Auftrag, Planstand und weitere Kerndaten.

06

Abstimmungsgrundlage

Übersichtliche Unterlagen zur Einreichung bei der zuständigen Stelle.

Der entscheidende Unterschied

Regelplan als Grundlage. Verkehrszeichenplan für Ihr Projekt.

Standardfälle helfen bei der Orientierung. Einmündungen, Zufahrten, Geh- und Radwege, Verkehrsbelastung und Bauphasen erfordern jedoch häufig eine individuelle Übertragung auf die tatsächliche Situation.

Bundesweit

Planungsleistung

Digitale, projektspezifische Unterlagen für Maßnahmen in ganz Deutschland.

Norddeutschland

Planung und Umsetzung

Auf Wunsch mit Einrichtung, Kontrolle, Wartung und Rückbau aus einer Hand.

Von der Anfrage zum fertigen Plan

Klare Schritte. Klare Zuständigkeiten.

Vollständige Ausgangsdaten verkürzen Rückfragen und ermöglichen die Erstellung in weniger als 48 Stunden.

  1. Projektdaten übermitteln

    Sie senden uns Lage, Zeitraum, Arbeitsbereich, Bauablauf und bekannte behördliche Vorgaben.

  2. Situation fachlich prüfen

    Wir bewerten Verkehrsraum, Regelplan-Grundlage, Zufahrten, Querungen und örtliche Besonderheiten.

  3. Plan verständlich ausarbeiten

    Sie erhalten einen projektspezifischen Verkehrszeichenplan für die behördliche Abstimmung.

  4. Umsetzung mitdenken

    In Norddeutschland übernehmen wir auf Wunsch auch Einrichtung, Kontrolle, Anpassung und Rückbau.

Kostenlose Vorlagen

Sie suchen einen RSA-21-Regelplan?

Die von Sign City aufbereiteten Regelpläne stehen im separaten Downloadcenter einzeln als PDF zur Verfügung.

Häufige Fragen

Verkehrszeichenpläne verständlich erklärt.

Antworten zu Bearbeitungszeit, benötigten Unterlagen und dem Verhältnis zur behördlichen Anordnung.

Ein RSA-21-Regelplan beschreibt eine standardisierte Verkehrssituation. Ein Verkehrszeichenplan überträgt die Anforderungen auf die konkrete Arbeitsstelle und berücksichtigt unter anderem Straßenverlauf, Zufahrten, Querungen, Abstände und die vorgesehene Verkehrsführung.

Ja. Individuelle Verkehrszeichenpläne erstellen wir deutschlandweit. Operative Leistungen wie Einrichtung, Kontrolle und Wartung bieten wir schwerpunktmäßig in Hamburg und Norddeutschland an.

Bei vollständigen und verwertbaren Projektdaten erstellen wir Ihren individuellen Verkehrszeichenplan in weniger als 48 Stunden. Die behördliche Prüfung und Freigabe folgt anschließend den Fristen der zuständigen Stelle.

Hilfreich sind eine genaue Lage, der geplante Zeitraum, Art und Umfang der Arbeiten, Abmessungen des Arbeitsbereichs, Fotos oder Skizzen, bekannte Vorgaben sowie Informationen zu Bauphasen und betroffenen Verkehrsarten.

In Norddeutschland verbinden wir die Planung auf Wunsch mit Einrichtung, Kontrolle, Wartung, erforderlichen Anpassungen und Rückbau der Verkehrssicherungsmaßnahme.

Nein. Der Verkehrszeichenplan dient als fachliche Grundlage für die Abstimmung. Verbindlich wird die Maßnahme durch die verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde.

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen

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